Praktikum am Gerichtshof

Referendariat

Für Rechtsreferendare und Juristen mit mindestens dem 1. Staatsexamen oder einem universitären Abschluss besteht die Möglichkeit, einen Teil des Referendariats (in der Regel die Wahlstation) bzw. ein dreimonatiges Praktikum in meinem Kabinett zu absolvieren.

Der/die Referendar/in unterstützt die Generalanwältin und ihre Mitarbeiter bei der Erstellung von Schlussanträgen und sonstigen Recherchen. Sie/er kann an den mündlichen Verhandlungen des Gerichtshofs teilnehmen. Ferner wird sie/er soweit wie möglich an den Besprechungen zwischen der Generalanwältin und ihren Mitarbeitern beteiligt und muss in diesem Rahmen auch selbst Beiträge leisten, z.B. die Vorstellung aktueller Entscheidungen des Gerichtshofs. Die Aufgaben des/der Referendars/in können sich auf die verschiedensten Bereiche des Rechts der Europäischen Union beziehen, wobei eventuelle Interessenschwerpunkte berücksichtigt werden.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie sich in ein international geprägtes Arbeitsumfeld integrieren. Ausreichende Beherrschung der französischen Sprache, insbesondere die Fähigkeit zur Lektüre französischer Schriftsätze, sind unabdingbar. Als fachliche Qualifikation werden gute Kenntnisse im Recht der Europäischen Union vorausgesetzt. Der/die Bewerber/in sollte überdies in der ersten juristischen Staatsprüfung mindestens die Note „vollbefriedigend“ erreicht haben.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig um ein Praktikum zu bewerben. In der Regel beträgt die Vorlaufzeit ca. 1 Jahr.

Bewerbungen können per Email an christoph[dot]sobotta[at]curia.europa.eu gerichtet werden.

 

Kurzpraktikum

Darüber hinaus besteht insbesondere für Studierende ohne 1. Staatsexamen bei Nachweis eines besonderen Interesses am Europarecht in begrenztem Rahmen die Möglichkeit eines zweiwöchigen Kurzpraktikums am Gerichtshof. Bewerbungen schicken Sie bitte an die oben genannte Adresse.

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