Gerichtshof der Europäischen Union

Die Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht seit seiner Errichtung im Jahr 1952 darin, „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung" der Verträge zu sichern.

Zu dieser Aufgabe gehört, dass der Gerichtshof der Europäischen Union

  • die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union überprüft,
  • darüber wacht, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben,
  • auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auslegt.1

 

Weitere Informationen über den Gerichtshof der Europäischen Union finden Sie unter: www.curia.europa.eu

 

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1Gerichtshof der Europäischen Union - Allgemeine Präsentation, abrufbar unter Curia Europa

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